- Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Geistige und körperliche Eignung - „G25“ - Abschluss:
Zertifikat und Bedienerausweis
- Ausbildungsinhalt:
Definition und Begriffe von Kranen
Kranbauarten
Physikalische Grundbegriffe
Krantechnik (Kranaufbau, Bauteile, Antriebe usw.)
Kranführerverantwortung
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Einhaltung der Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen
Kranbetrieb (§§ 29-43 BGV D6 „Krane”)
Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
Wartungsarbeiten, sofern sie dem Kranführer übertragen werden
- Die Befähigung zum Kranführer wird festgestellt durch:
Eine theoretische Prüfung und
eine praktische Unterweisung / Prüfung.
- Schulungsort:
In Ihrem Betrieb für Teilnehmer mit und / oder ohne Vorkenntnissen